Mit dem BRÄG 2026 wurde die Möglichkeit geschaffen, die Versorgungseinrichtungen der einzelnen Länderkammern in eine gemeinsame Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwälte (VÖR) einzubringen. Die Entscheidung über den Beitritt zu VÖR wird in der Plenarversammlung getroffen. Erforderlich ist die Teilnahme von mindestens einem Fünftel der Kammermitglieder und eine Mehrheit von zwei Dritteln. Jede Stimme zählt gleich viel.
Mit einem positiven Beschluss von sechs Rechtsanwaltskammern entsteht eine Körperschaft öffentlichen Rechts (Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft, VÖR). Die Versorgungsein-richtungen Teil A (Umlagesystem), die Versorgungseinrichtung Teil B (Kapitaldeckungssystem) und die Versorgungseinrichtung Teil C (Krankenversicherung) werden auf VÖR übertragen. Sämtliche Rechte und Pflichten gehen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf VÖR über. Die Plenarversammlung der Rechtsanwaltskammer für Kärnten wird voraussichtlich am 24.11.2026 stattfinden.
Informieren Sie sich aus erster Hand über die geplante Zusammen-führung der Versorgungseinrichtungen. Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung erhalten Sie einen fundierten Überblick über das Projekt, die geplanten Änderungen sowie den weiteren Ablauf. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt an die Expertin und Experten zu richten.
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine verbindliche Anmeldung ist unbedingt erforderlich!